Förderbeiträge für Heizungsersatz im Kanton Bern

Heizung Förderbeiträge Kanton Bern

Seit dem 15. Juli 2019 wurden die Förderbeiträge im Kanton Bern für den Ersatz einer Ölheizung oder einer Elektroheizung erhöht. Neu werden ab 10'000 Fr. bezahlt, wenn die Förderbedingungen eingehalten werden:

  • die alte Heizung muss mindestens 15 Jahre alt sein
  • wenn eine Wärmepumpe eingebaut wird, muss diese nach dem Wärmepumpen-Systemmodul ausgeführt werden (bei Leistungen < 15kW)
  • Förderbeiträge müssen immer vor Baubeginn beantragt werden

Sie dazu auch die Details zu den Förderbedingungen für den Heizungsersatz im Kanton Bern